Staatstheater Meiningen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und dem Staatstheater Meiningen.Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber*innen bzw. Inhaber*innen der Eintrittskarte und dem Staatstheater Meiningen zustande. Alle Ansprüche, die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind an das Staatstheater Meiningen zu richten.

1. Kartenverkauf /Reservierungen/

  1. Eintrittskarten können an der Theaterkasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden.
  2. Der/Die Besucher*innen erwerben die Eintrittskarte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten zu einem höheren als dem vom Theater ausgewiesenen Preis ist nicht gestattet. Ein gewerbsmäßiger Weiterverkauf bedarf der gesonderten Genehmigung des Theaters.
  3. Der Kaufpreis wird mit Bestätigung der Bestellung zur Zahlung fällig. Zahlungen können durch Barzahlung, Überweisung oder ec-Karte/Kreditkarte erfolgen.
  4. Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Staatstheaters Meiningen.          
  5. Die Eintrittskarten werden dem Besteller*innen nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr zugesendet.
  6. Bezahlte Eintrittskarten können auf Wunsch des Besuchers an der Abendkasse hinterlegt werden. Bei Nichtabholung der Karten besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückzahlung des Kaufpreises.
  7. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist in den freien Verkauf gegeben. 
  8. Im Regelfall können 2 Karten bis zu sechs Werktage, bei Sonderveranstaltungen z.B. Bühnenball, Silvestervorstellungen, Neujahrskonzerte und Sonderkonzerte 14 Tage vor der entsprechenden Vorstellung zurückgegeben werden. 8 Wochen vor Vorstellungsbeginn für Gruppen.
  9. Storno - und Umbuchungsbebühr ab der 1.9.2023: 2,00€ pro Karte
  10. Bei Absage der Vorstellung oder bei Spielplanänderung werden die Karten gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Die Rückgabe der Karten kann nur  zwei Tage nach dem auf der Karte aufgedruckten Vorstellungstermin erfolgen.
  11. Die Rückerstattung des Kaufpreises in beiden Fällen beinhaltet nicht die Rückerstattung der im Internet erhobenen Bearbeitungsgebühr.
  12. Übersendet das Staatstheater Meiningen dem Käufer*innen Eintrittskarten, so trägt der Käufer*innen das Versandrisiko. Das Staatstheater Meiningen ist weder in diesem Fall, noch wenn der Karteninhaber*innen eine Eintrittskarte verliert, verpflichtet, Ersatz zu leisten.
  13. Bei einem Ausfall der Vorstellung hat der Kartenerwerber*innen die Wahl, eine angebotene Ersatzvorstellung zu besuchen oder bis 2 Tage nach Vorstellungsausfall die Karten zu tauschen bzw. die Rückzahlung des Eintrittsgeldes zu verlangen.
  14. Die Open-Air-Vorstellungen werden möglichst auch bei wechselhafter Witterung gespielt. Wir empfehlen unseren Besuchern wetterfeste Kleidung.
  15. Bei Vorstellungsabbruch der Open Air Veranstaltungen wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn die Vorstellung nicht oder weniger als 60 Minuten gespielt wurde. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens 2 Tagen nach der ausgefallenen bzw. abgebrochenen Vorstellung dem Theater gegenüber geltend zu machen.
  16. Das Staatstheater Meiningen behält sich das Recht vor, Programm- und Besetzungsänderungen vorzunehmen.
  17. Für die Zusendung Ihrer reservierten Karten und Gutscheine und Gruppenbestellungen erheben wir eine Bearbeitungs- und Versandkostenpauschale in Höhe 2,00 €.

2. Vorverkauf - Allgemeine Regelungen

  1. Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem Besucher*innen eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte erworben wurde. Der Inhaber einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Das Staatstheater Meiningen ist hierbei nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer der Ersatzkarte hat weder Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes noch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
  2. Eintrittskarten für Rollstuhlfahrer*innen bleiben denjenigen Schwerbehinderten vorbehalten, die infolge ihrer Behinderung den Rollstuhl während der Aufführung nicht verlassen können.

3. Telefonische Kartenbestellung und telefonischer Kartenkauf

  1. Telefonische Kartenreservierungen gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst mit Bezahlung verbindlich. Bei der Zusage der vorläufigen Reservierung wird eine Frist zur Bezahlung mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich das Staatstheater Meiningen das Recht vor, anderweitig über die Karten zu verfügen.

4. Kartenbestellungen per Email

  1. Kartenreservierungen per Email gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst mit Bezahlung verbindlich. Bei der Zusage der vorläufigen Reservierung wird eine Frist zur Bezahlung übermittelt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich das Staatstheater Meiningen das Recht vor, anderweitig über die Karten zu verfügen.

5. Online-Kartenverkauf

  1. Die Eintrittskarten für Vorstellungen des Staatstheaters Meiningen können über das Internet erworben werden.
  2. Für den Online-Kartenverkauf wird eine Gebühr in Höhe von 1,- €  je verkaufte Eintrittskarte erhoben.
  3. Es gelten ausschließlich die auf der Homepage des Staatstheaters Meiningen/Kartenkauf angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Eine Einlösung von Abonnement-Wertgutscheinen ist bei der Onlinebestellung nicht möglich.
  4. Die Karten werden nach Zahlungseingang dem Besteller auf dessen Gefahr zugesendet. Bei Unmöglichkeit fristgerechter Zusendung werden die bezahlten Karten an der Abendkasse hinterlegt. Bei Nichtabholung der Karten besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückzahlung des Kaufpreises.
  5. Bei Nutzung des Print@home-Verfahrens ist das Ticket im DIN A4 Format auszudrucken. Es darf nicht vervielfältigt oder verändert werden. Falls von diesem Print@home-Ticket Kopien auftauchen, erhält nur der Besitzer*innen, der als erster am Einlass erscheint, Zutritt zur Vorstellung. Das Theater haftet nicht bei Verlust und/oder Missbrauch des Print@home-Tickets.
  6. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt des Staatstheaters Meiningen enthaltenen Veranstaltungsdaten wird keine Gewähr übernommen.
  7. Auf Schadenersatz haftet das Staatstheater Meiningen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

6. Eintrittspreise und Ermäßigungen

  1. Die jeweils gültigen Eintrittspreise und Erwerbsbestimmungen sind im Kassenraum und in den Publikationen des Staatstheaters Meiningen ersichtlich.
  2. Der Kartenpreis beinhaltet den Beitrag für die Garderobenaufbewahrung.
  3. Programmhefte, Textbücher und sonstige Leistungen sind nicht im Kartenpreis inbegriffen.
  4. Schwerbehinderte, Rentner, Arbeitslose, Empfänger von Sozialhilfe mit amtlichem Ausweis, Studierende ab 26 Jahren erhalten eine Ermäßigung.
  5. Über die Höhe der Ermäßigungen informieren die Veröffentlichungen des Staatstheater Meiningens und der Aushang in den Kassenräumen. Das Staatstheater Meiningen behält sich vor, auf bestimmte Vorstellungen keine Ermäßigung zu gewähren.
  6. Schüler*innen, Lehrlinge, Auszubildende bis 20 Jahre und Studierende bis 25 Jahren erhalten eine Ermäßigung von 50 % gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises.
  7. Schwerbeschädigte mit Ausweis "B" erhalten eine Freikarte.
  8. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich.
  9. Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Dieser ist nach Aufforderung am Einlass vorzuzeigen. Im Falle einer zu Unrecht gewährten Ermäßigung kann das Staatstheater Meiningen die Zahlung des Differenzbetrages verlangen.

7. Theaterführungen

Theaterführungen sind individuell buchbar. Erwachsene 5,00 Euro, Kinder/Schüler bis 18. Jahre 3,00 Euro.

8. Spielplan und Spielplanänderung

  1. Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten wird durch Aushang und durch Publikationen des Staatstheaters Meiningen veröffentlicht.
  2. Die Angaben zur Besetzung sind ohne Gewähr. Änderungen zur Besetzung bleiben vorbehalten, ohne dass dadurch ein Rückgaberecht für bereits gekaufte Karten entsteht.
  3. Bei Spielplanänderungen können Karten, die an der Vorverkaufskasse im Staatstheater Meiningen erworben wurden, rechtzeitig vor der Vorstellung zurückgegeben oder auf dem Postweg zurückgesandt werden.

9. Einlass

  1. Das Staatstheater Meiningen wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
  2. Trifft ein Kartenerwerber bzw. -inhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Platz. Nach Beginn einer Vorstellung kann der Einlass mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einem künstlerisch geeigneten Moment gewährt werden. Den Anordnungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.

10. Garderobe und Fundsachen

  1. Mäntel, Jacken, Rucksäcke, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.
  2. Die Garderobengebühr ist im Eintrittspreis enthalten.
  3. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den Besucher zurückgegeben.
  4. Das Theater übernimmt mit der Abgabe einer Garderobenmarke die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Gegenstandes.
  5. Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Abendpersonal gemeldet werden.
  6. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet.
  7. Garderoben dürfen ohne Marke nur herausgegeben werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Nachforschungen über die tatsächliche Berechtigung eines Besuchers zur Entgegennahme von Garderobe gegen Rückgabe einer Marke müssen vom Staatstheater Meiningen nicht angestellt werden.
  8. Reklamationen nach Verlassen des Theaters werden nicht akzeptiert.
  9. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in der Garderobe befindlichen Gegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers.
  10. Eine Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  11. Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Abendpersonal abzugeben. Diese werden im Theater verwahrt.

11. Hausrecht

  1. Die Theaterleitung übt in den Räumen des Staatstheaters Meiningen das Hausrecht aus. Zur Ausübung sind ferner das Abendpersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu bevollmächtigte Personen berechtigt.
  2. Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
  3. Personen, die den geordneten Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher können aus der Vorstellung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht zurückerstattet.
  4. Das Staatstheater Meiningen kann von Besuchern, die unberechtigterweise einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte vorweisen können, den Differenzbetrag nachverlangen. Besucher, die auf Aufforderung weder den ihrer Eintrittskarte entsprechenden Platz einnehmen noch den Differenzbetrag entrichten, können aus der Vorstellung gewiesen werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  5. Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Räumen gestattet.
  6. Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, elektronische Uhren) sind auszuschalten. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine gefährlichen Gegenstände wie Glasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen aller Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen) sowie sperrigen Gegenstände (z. B. Taschen, Rucksäcke, Kindersitze) in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Die Mitnahme von Tieren in das Theater ist nicht gestattet.
  7. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum grundsätzlich nicht gestattet.

12. Bild- und Tonaufnahmen

  1. Das Fotografieren sowie Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art während der Vorstellung ist grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Vorstellung nicht mitgeführt oder betrieben werden.
  2. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht werden dürfen.

13. Datenschutz

  1. Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.
  2. Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt und der Kunde über weitere Angebote des Staatstheaters Meiningen informiert.

Haftung/Schadenersatz

  1. Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art sowie für Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
  2. Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht das Theater, sondern der Leistungserbringer.
  3. Das Staatstheater Meiningen übernimmt keine Haftung für mitgeführte Gegenstände.

II. Besondere Bestimmungen

 

1. Abonnements

  1. Der Vertrag wird grundsätzlich für eine Spielzeit abgeschlossen. Er verlängert sich mit Ausnahme der Sonderabonnements
  2. B. Wahlabonnement) jeweils um eine Spielzeit, wenn er nicht von einem der Vertragsteile bis spätestens zum 30. April schriftlich gekündigt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch Platzänderungswünsche anzumelden. Während der Spielzeit können Änderungswünsche grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund während der Vertragslaufzeit besteht nur in Ausnahmefällen bei Vorlage der entsprechenden Nachweise.
  4. Zu Beginn der Spielzeit wird die Rechnung über den Abonnementpreis versendet. Der in Rechnung gestellte Betrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
  5. Der Abonnementspreis ist auf  eines des folgenden Konten zu überweisen:

    Deutsche Bank
    IBAN   DE54 8207 00000401 6622 00  
    BIC     DEUTDE8E 

    Rhön-Rennsteig-Sparkasse
    IBAN   DE45 8405 0000 1305 0054 96
    BIC     HELADEF1RRS                                                

    Bei erteilter Einzugsermächtigung wird der Betrag am 1. Oktober eingezogen. Bei vereinbarter Ratenzahlung erfolgt der Einzug am 1. Oktober und am 1. März. Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.

  6. Der Abonnent ist verpflichtet, die Änderung seiner Bankverbindung unverzüglich unter Angabe der Abonnement-Nummer dem Abonnementbüro mitzuteilen. Sollten durch eine Falschbuchung Gebühren entstehen, müssen diese vom Abonnenten übernommen werden.
  7. Gleichzeitig mit der Jahresrechnung erhält der Abonnent seinen Abonnementausweis. Dieser Ausweis gilt als Eintrittsnachweis für alle Vorstellungen des gewählten Abonnements. Eine gesonderte Zusendung von Eintrittskarten erfolgt nur in Ausnahmefällen. Sollten der Abonnementausweis nicht bis spätestens 1. September erhalten haben, bitten wir, dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen, da spätere Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden können.
  8. Der Abonnementausweis ist übertragbar. Die Zahlungsverpflichtung trifft jedoch den, der den Vertrag unterzeichnet hat bzw. auf dessen Namen das Abonnement abgeschlossen wurde.
  9. Der Verlust eines Abonnementausweises ist uns sofort anzuzeigen; gegen eine Gebühr von 3,00 Euro wird ein Ersatzausweis ausgestellt.
  10. Bis zu dreimal in der Spielzeit kann gegen eine Gebühr von je 3,00  Euro ein Vorstellungstausch vorgenommen werden. Der Umtausch muss bis zwei Tage vor der gebuchten Vorstellung erfolgen. Wird in eine andere Inszenierung getauscht, beträgt die Gebühr je 5,00 Euro. Konzertabonennten können in Foyer-, Sonderkonzerte oder Vorstellungen aus dem Musiktheater- und Schauspielrepetoire gegen eine Gebühr von 3,00 Euro tauschen.
  11. Der Abonnent ist verpflichtet, Anschriftenänderungen unverzüglich unter Angabe der Abonnement-Nummer dem Abonnementbüro mitzuteilen.
  12. Der Ersatz  für versäumte bzw. nicht rechtzeitig abgemeldete Abonnementvorstellungen ist nicht möglich.
  13. Das Meininger Theater ist in Ausnahmefällen berechtigt, Abonnementvorstellungen zu verlegen, ohne dass Anspruch auf Rückzahlung des Abonnement-Betrages erhoben werden kann. Spielplanänderungen bleiben vorbehalten, hierzu erfolgt rechtzeitige Information. Falls aus künstlerischen Gründen Plätze nicht besetzt werden können, nehmen wir Platzänderungen vor, sind dabei aber bemüht, gleichwertige Plätze anzubieten.
  14. Das Meininger Theater behält sich vor, die Abonnementbedingungen und –preise für  kommende Spielzeiten zu ändern. 

2. Kinder- und Jugendabonnements

  1. Unter Kinder- und Jugendtheater fallen Vorstellungen, die speziell für diese Zielgruppe und teilweise vormittags/nachmittags stattfinden. Diese Vorstellungen werden zu besonderen Kinder- und Jugendtheaterpreisen angeboten.

3. Wahlabonnements

  1. Mit einem Wahlabonnement erwirbt man 4/6/8 Theaterplätze für eine Spielzeit des Staatstheater Meiningen.
  2. Das Wahlabonnement gilt als Gutschein für eine Eintrittskarte. Es besteht die freie Wahl der Vorstellung und des Vorstellungstages, ausgenommen sind Premieren, Gastspiele, Vorstellungen zu erhöhten Preisen (z .B. Silvestervorstellungen), Konzerte, Veranstaltungen Dritter, Sonderveranstaltungen und Vorstellungen mit bereits reduzierten Preisen (z.B. Kindervorstellungen).
  3. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Vorstellung, einen bestimmten Platz oder eine bestimmte Platzgruppe. Sollte an dem gewünschten Vorstellungstag ein anderer als der gezahlte Eintrittspreis gelten, so ist der entsprechende Preisunterschied auszugleichen.
  4. Das Wahlabonnement ist übertragbar. Karten können bereits schriftlich oder telefonisch vor Beginn des allgemeinen Vorverkaufes bestellt werden.
  5. Die Zahlung für das Wahlabonnement wird mit der Antragstellung sofort fällig. Die Zahlung kann per Überweisung auf die unter II.1.4. genannten Konten oder an der Theaterkasse erfolgen.

4. Geschenkgutscheine

  1. An der Theaterkasse sowie auf der Hompage des Staatstheater Meiningen können Gutscheine für eine oder mehrere Eintrittskarten erworben werden.
  2. Gutscheine sind nicht an die Person des Erwerbers gebunden.
  3. Die Gutscheine sind sowohl an der Theaterkasse als auch bei online-Buchungen einlösbar.
  4. Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit zu dem auf dem Gutschein aufgedruckten Datum.
  5. Bei Verlust des Gutscheines kann kein Ersatz geleistet werden.

Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand/Salvatorische Klausel/Inkrafttreten

  1. Es gilt deutsches Recht. 
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Besucher aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Meiningen. 
  3. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen dieser die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
  4. Diese Geschäftsbedingungen treten am 20.11.2009 in Kraft.